Gedanken zur Zeit

NPD bleibt erlaubt – Trotz Verfassungsfeindlichkeit

Bundesverfassungsgerichtsurteil zum NPD-Verbot wirft Fragen auf.

BVG lehnt  NPD Verbotsantrag der Bundesländer in seinem Urteil vom 17.01.2017, trotz festgestellter Verfassungsfeindlichkeit der Partei ab.

Es ist nicht die Absage an ein NPD-Verbot an sich, die mich mehr als erstaunt. Es ist die Begründung. Da stellt das höchste Gericht fest, dass die NPD eindeutig verfassungsfeindlich ist, will sie aber nicht verbieten, weil sie „(derzeit) zu klein“ sei, um ihre Ziele umsetzen zu können.

In seiner Pressemitteilung vom 17.01.2017 schreibt das Gericht: „Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) vertritt ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept. Sie will die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar.

Das alleine ist doch wohl mehr als Grund genug eine Partei zu verbieten. Als Begründung für die Ablehnung des Verbotsantrages, die Größe und damit Wirksamkeit der Partei anzuführen, erscheint mir völlig unverständlich. Hat das damals bei den Verboten von DKP und KBW (Kommunistischer Bund Westdeutschland) eine Rolle gespielt? Will man erst warten, bis die Partei eine sicherheitsrelevante Stärke erreicht hat, mit dem Risiko, dass es dann zu spät sein kann?

Die Länderregierungen verkaufen das Urteil jetzt als Erfolg. ‚Man wisse jetzt, dass die NPD verfassungsfeindlich sei und könne sie und andere rechte Parteien jetzt nach diesen Maßstäben messen‘ … Entschuldigung, das wussten wir alle schon vor dem Urteil. Dieses Urteil ist kein Sieg der Demokraten über die Faschisten.

Es geht auch nicht um die Sinnhaftigkeit eines Parteienverbots vor dem Hintergrund, dass sich schnell eine neue Partei mit den gleichen Köpfen gründen lässt. Es geht um das demokratische Prinzip und darum, dass die NPD jetzt weiter Gelder aus dem Staatssäckel bekommt, um ihre Arbeit gegen unsere Demokratie und Grundwerte zu finanzieren.

Für uns bedeutet das auf kommunaler Ebene weiter wachsam zu sein und rechte Strukturen mit allen politischen und rechtlichen Mitteln weiter zu bekämpfen. Für uns an der Basis ist dieses Urteil unverständlich und erleichtert unsere Arbeit keineswegs.

Aber wie sagt man so schön: „Wenn man fällt, aufstehen, Krönchen richten und weiter machen!“

Wer sich in Wilhelmshaven gegen rechts stellen möchte, ist willkommen im „Netzwerk gegen Rechts“ oder in den demokratischen Parteien und demokratisch-politischen Organisationen.

Weiterführende Informationen

Die Pressemitteilung des BVG im Original

Facebook-Seite des Netzwerk gegen Rechts in Wilhelmshaven

 

Ulf Berner ist Kaufmann, Journalist und Kommunalpolitiker Seit 2021 Ratsherr im Stadtrat Wilhelmshaven

One Comment

  • Olaf Harjes

    Ich sehe es so, auch soetwas wie die NPD muss eine Demokratie aushalten können.
    Sicherlich müssen wir mehr wie je wachsam sein, ob in den sozialen Medien oder im „realen“ Leben um für unsere Freiheit einzustehen.
    Und nehmen wir nur mich , ich glaube kaum, dass ich je politisch aktiv geworden wäre wenn es nicht diese widerlichen populistischen rechten Entwicklungen der letzten Jahre gegeben hätte und das geht sicherlich nicht nur mir so.
    Zum Schluss: jede Stimme für die NPD ist eine verlorene Stimme für die sogenannte Alternative beu den nächsten Wahlen.

     

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