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Abgelehnt

Beschlussvorlage der Verwaltung „Verzicht auf Feuerwerke\"

📅 Erstellt am: 16.11.2023 | 🔄 Aktualisiert: 06.04.2026
🆔 AZ: 368/2023 | 👤 Mandat: Ulf Berner

Kurzbeschreibung

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven beschließt, bei jeglichen Veranstaltungen, die sowohl von der Stadt selbst als auch von ihren Tochterunternehmen/Beteiligungen ausgerichtet werden, auf Feuerwerke zu verzichten

Details zum Antrag

Beschlussvorlage:

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven beschließt, bei jeglichen Veranstaltungen, die sowohl von der Stadt selbst als auch von ihren Tochterunternehmen/Beteiligungen ausgerichtet werden, auf Feuerwerke zu verzichten. Das gilt u.a. für Großveranstaltungen wie das „Wochenende an der Jade“ oder den „Wilhelmshaven-Sailing Cup“.

Begründung:

Als Stadt am Weltnaturerbe Wattenmeer übernimmt Wilhelmshaven besondere Verantwortung für den Umwelt- und Klimaschutz. Feuerwerke verursachen Feinstaub, Müll und Lärm. Außerdem stören sie die Tierwelt in erheblichem Maße. Unsachgemäßer Gebrauch von Feuerwerken führt regelmäßig zu Verletzungen, was anhand der Einsatzzahlen und Belastung von Rettungsdienst und Krankenhäusern an Silvester belegt werden kann. Da die Möglichkeiten der Einschränkungen des privaten Silvesterfeuerwerks begrenzt sind, will die Stadt Wilhelmshaven mit gutem Beispiel vorangehen und durch den Verzicht auf (Höhen-)Feuerwerke zu besonderen Anlässen Vorbild für den privaten Bereich
sein. Laut Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde sind Feuerwerke in der Regel mit Lärm und Lichtimmissionen verbunden, die in der weiten Küstenlandschaft einen besonders großen Wirkungsbereich haben. Auch die Begleiterscheinungen, wie die intensive Beanspruchung von Biotopflächen durch Menschenansammlungen als auch Feuerwerksreste verbunden mit anderem Müll, sind zusätzlich belastende Faktoren. Insbesondere Vögel und Meeressäuger sind in allen Jahresphasen gegenüber solchen weiträumigen akustischen und optischen Störungen empfindlich. Sie nehmen diese als direkte Bedrohung wahr und reagieren darauf mit Stress, Flucht- oder Vermeidungsverhalten. Damit verbunden sind ein erhöhter Energieverbrauch, Beeinträchtigung der Fitness bis hin zu Brutaufgaben und Gelegeverlusten oder die Trennung von Eltern- und Jungtieren. Aus naturschutzfachlicher Sicht ist jeder Verzicht auf Feuerwerke zu begrüßen, denn unnötige Störungen und Beunruhigungen der Tierwelt finden in jedem Fall statt. Eine Selbstbeschränkung der Stadt Wilhelmshaven - also ein weitgehender bis kompletter Verzicht der Durchführung bei öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Wochenende an der Jade, das zudem auch noch während der Brut- und Setzzeit stattfindet) - wäre aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde somit ein starkes und positives Zeichen mit Vorbildfunktion.

Persönliche Bemerkungen

Die Mehrheit unserer Ratsgruppe hat sich gegen diesen Antrag ausgesprochen. Aus diesem Grund musste ich im UKLB-Ausschuss dem gerecht werden und auch gegen die Vorlage stimmen (In den Ausschüssen vertreten die Ratsmitglieder die Mehrheitsmeinung ihrer Gruppe/Fraktion)

In der Ratssitzung haben Dr. Schulte (FDP) und ich dann für diese Vorlage der Verwaltung gestimmt.
Die CDU hat einen Änderungsantrag eingebracht, der die WTF von diesem Beschluß ausnimmt. Diesem ÄA wurde mehrheitlich zugestimmt. Da die WTF einziger städtischer Veranstalter von Feuerwerken ist, wurde de facto der Antrag der Verwaltung damit ausser Kraft gesetzt.
Abgelehnt

Strafanzeige wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht im Zusammenhang mit nichtöffentlichen Ratssitzungen und dem Aufsichtsrat Klinikum Wiilhelmshaven

📅 Erstellt am: 13.10.2023 | 🔄 Aktualisiert: 06.04.2026
🆔 AZ: 514/2023 | 👤 Mandat: Ulf Berner

Kurzbeschreibung

Der Rat beschließt, die Verwaltung mit der Einreichung einer ‚Strafanzeige gegen Unbekannt‘ wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht – Öffentlichmachung von Inhalten aus nichtöffentlichen Ratssitzungen – einzureichen. Über die Einreichung der Strafanzeige ist die Presse zu informieren

Details zum Antrag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, die Verwaltung mit der Einreichung einer ‚Strafanzeige gegen Unbekannt‘ wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht – Öffentlichmachung von Inhalten aus nichtöffentlichen Ratssitzungen – einzureichen.
Über die Einreichung der Strafanzeige ist die Presse zu informieren

 

Begründung:

Immer wieder gelangen Inhalte aus nichtöffentlichen Ratssitzung direkt nach oder noch während den Sitzungen an die Presse. Zuletzt geschehen am 17.12.2022 auf NWZ-online, wo der Journalist Jürgen Westerhoff sogar mit  Originalzitaten vom nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung vom 14.12.2022 berichtete. In diesem Fall ging es um den TOP der sich mit dem Klinikum befasste. Diese Veröffentlichung verursachte direkte und indirekte wirtschaftliche Schäden für das Klinikum. Auch wenn die Strafanzeige nicht zur Ermittlung des Straftäters führt, so ist sie ein wichtiges Signal, dass Rat und Verwaltung nicht tatenlos zusehen.

Persönliche Bemerkungen

Die Ratsmehrheit sah keine Erfolgschance in der Strafanzeige und wollte nicht jedes Ratsmiitglied untger Generalverdacht gestellt wissen.