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Abgelehnt

Beschlussvorlage der Verwaltung „Verzicht auf Feuerwerke\"

📅 Erstellt am: 16.11.2023 | 🔄 Aktualisiert: 06.04.2026
🆔 AZ: 368/2023 | 👤 Mandat: Ulf Berner

Kurzbeschreibung

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven beschließt, bei jeglichen Veranstaltungen, die sowohl von der Stadt selbst als auch von ihren Tochterunternehmen/Beteiligungen ausgerichtet werden, auf Feuerwerke zu verzichten

Details zum Antrag

Beschlussvorlage:

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven beschließt, bei jeglichen Veranstaltungen, die sowohl von der Stadt selbst als auch von ihren Tochterunternehmen/Beteiligungen ausgerichtet werden, auf Feuerwerke zu verzichten. Das gilt u.a. für Großveranstaltungen wie das „Wochenende an der Jade“ oder den „Wilhelmshaven-Sailing Cup“.

Begründung:

Als Stadt am Weltnaturerbe Wattenmeer übernimmt Wilhelmshaven besondere Verantwortung für den Umwelt- und Klimaschutz. Feuerwerke verursachen Feinstaub, Müll und Lärm. Außerdem stören sie die Tierwelt in erheblichem Maße. Unsachgemäßer Gebrauch von Feuerwerken führt regelmäßig zu Verletzungen, was anhand der Einsatzzahlen und Belastung von Rettungsdienst und Krankenhäusern an Silvester belegt werden kann. Da die Möglichkeiten der Einschränkungen des privaten Silvesterfeuerwerks begrenzt sind, will die Stadt Wilhelmshaven mit gutem Beispiel vorangehen und durch den Verzicht auf (Höhen-)Feuerwerke zu besonderen Anlässen Vorbild für den privaten Bereich
sein. Laut Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde sind Feuerwerke in der Regel mit Lärm und Lichtimmissionen verbunden, die in der weiten Küstenlandschaft einen besonders großen Wirkungsbereich haben. Auch die Begleiterscheinungen, wie die intensive Beanspruchung von Biotopflächen durch Menschenansammlungen als auch Feuerwerksreste verbunden mit anderem Müll, sind zusätzlich belastende Faktoren. Insbesondere Vögel und Meeressäuger sind in allen Jahresphasen gegenüber solchen weiträumigen akustischen und optischen Störungen empfindlich. Sie nehmen diese als direkte Bedrohung wahr und reagieren darauf mit Stress, Flucht- oder Vermeidungsverhalten. Damit verbunden sind ein erhöhter Energieverbrauch, Beeinträchtigung der Fitness bis hin zu Brutaufgaben und Gelegeverlusten oder die Trennung von Eltern- und Jungtieren. Aus naturschutzfachlicher Sicht ist jeder Verzicht auf Feuerwerke zu begrüßen, denn unnötige Störungen und Beunruhigungen der Tierwelt finden in jedem Fall statt. Eine Selbstbeschränkung der Stadt Wilhelmshaven - also ein weitgehender bis kompletter Verzicht der Durchführung bei öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Wochenende an der Jade, das zudem auch noch während der Brut- und Setzzeit stattfindet) - wäre aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde somit ein starkes und positives Zeichen mit Vorbildfunktion.

Persönliche Bemerkungen

Die Mehrheit unserer Ratsgruppe hat sich gegen diesen Antrag ausgesprochen. Aus diesem Grund musste ich im UKLB-Ausschuss dem gerecht werden und auch gegen die Vorlage stimmen (In den Ausschüssen vertreten die Ratsmitglieder die Mehrheitsmeinung ihrer Gruppe/Fraktion)

In der Ratssitzung haben Dr. Schulte (FDP) und ich dann für diese Vorlage der Verwaltung gestimmt.
Die CDU hat einen Änderungsantrag eingebracht, der die WTF von diesem Beschluß ausnimmt. Diesem ÄA wurde mehrheitlich zugestimmt. Da die WTF einziger städtischer Veranstalter von Feuerwerken ist, wurde de facto der Antrag der Verwaltung damit ausser Kraft gesetzt.
✅ Erledigt

Prüfauftrag Realisierung eines Queeren-Zentrums

📅 Erstellt am: 15.11.2023 | 🔄 Aktualisiert: 06.04.2026
🆔 AZ: 590/2023 | 👤 Mandat: Ulf Berner

Kurzbeschreibung

Änderungsantrag zum Antrag von SPD + CDU „Prüfauftrag Realisierung eines Queeren-Zentrums“

Details zum Antrag

Beschlußvorschlag

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die Machbarkeit und Realisierung eines Queeren-Zentrums in Wilhelmshaven oder in Kooperation mit Wilhelmshavener Nachbarkommunen umsetzbar ist. Der Prüfauftrag hat dabei die folgenden Punkte zu berücksichtigen:
1. Untersuchung möglicher Standorte für ein Queeres-Zentrum, unter Berücksichtigung der Zugänglichkeit, Barrierefreiheit und Infrastruktur.
1.1. Besonders sollte geprüft werden, ob Gebäude in städtischem Besitz, Raum für ein solches Zentrum bieten könnten.
1.2. Insbesondere die Einbindung in eines der Familienzentren soll geprüft werden.
2. Erarbeitung eines Konzepts unter Einbeziehung der möglichen Träger / Trägergemeinschaften für die geplanten Anforderungen an ein Queeres-Zentrums, auch im Hinblick auf die Förderwürdigkeit des Zentrums.
2.1. Hier sind insbesondere die bereits in diesem Umfeld aktiven Vereine ‚AidsHilfe Friesland-Wilhelmshaven-Wittmund e.V.‘ und ‚Pro Plus Nord e.V.‘ einzubeziehen
3. klären, ob Wilhelmshaven und Friesland alternativ nicht gemeinsam ein Queeres Zentrum betreiben können; insbesondere vor dem Hintergrund, dass in Friesland ein Queeres Zentrum errichtet wird.
4. Klärung der finanziellen Aspekte nach folgenden Gesichtspunkten:
4.1. mögliche Förderung durch die Stadt (Strukturelle Teil-Förderung, Stellung von Räumlichkeiten, Übernahme von Nebenkosten, mgl Bau/ Umbau aus Mitteln des Kohlestrukturfond)
4.2. Trägerschaft durch private und/oder öffentliche Partner.
5. Einbindung der queeren Community, Interessenverbände, Vereine und Bürgerinnen und Bürger in den Prüfprozess, um ihre Anliegen und Bedürfnisse angemessen zu berücksichtigen.
6. Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Wilhelmshaven ist fortlaufend in den Prüfungsprozess einzubinden.

Der Prüfauftrag soll zeitnah, spätestens zum Juni 2024, umgesetzt werden, damit eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die weiteren Schritte zur Realisierung eines Queeren-Zentrums geschaffen werden kann.

Begründung:

In den letzten Jahren hat die Akzeptanz und Anerkennung von LGBTQ+-Personen (Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Queer) in unserer Gesellschaft zwar deutlich zugenommen, dennoch lassen die aktuellen Zahlen des Niedersächsischen Landeskriminalamtes aufhorchen. Die Zahl der Verbrechen gegen queere Menschen hat in den vergangenen 3 Jahren mehr als verdoppelt. Zunehmend sind queere Menschen in Niedersachen auch Opfer von körperlicher Gewalt. Als weltoffene und tolerante Stadt sollten wir uns dafür einsetzen, dass alle Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität, in Wilhelmshaven frei und selbstbestimmt leben können.
Ein Queeres-Zentrum würde nicht nur ein wichtiger Anlaufpunkt für queere Menschen und deren Angehörige sein, sondern auch ein Ort der Begegnung, des Austauschs und der Unterstützung. Es würde Raum bieten für Veranstaltungen, Workshops, Beratungsangebote und kulturelle Aktivitäten, die die Vielfalt der queeren Community widerspiegeln

Persönliche Bemerkungen

Nachdem SPD+CDU bereits signalisiert hatten, dass sie den von mir geschriebenen und über die Gruppe eingebrachten Antrag 592/2023 „Queeres-Zentrum“ vom 11.09.2023 abzulehnen, haben sie einen eigenen Antrag eingebracht. Unsere Gruppe hat dann alle Inhalte unseres Antrages als Änderungsantrag eingebracht.
Gegen die Stimmen der CDU kam dieser geänderte Antrag durch. Damit haben wir unseren Antrag 592/2023, der in der Beratungsfolge im Anschluss aufgerufen wurde zurückgezogen.
✅ Erledigt

1. Nachtragshaushaltssatzung 2023/2024 der Stadt Wilhelmshaven

📅 Erstellt am: 13.11.2023 | 🔄 Aktualisiert: 06.04.2026
🆔 AZ: 341/2023 | 👤 Mandat: Ulf Berner

Kurzbeschreibung

Der Rat beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 9 i.V.m. § 115 NKomVG die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023/2024 der Stadt Wilhelmshaven inklusive der beantragten Änderungen.

Details zum Antrag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 9 i.V.m. § 115 NKomVG die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023/2024 der Stadt Wilhelmshaven inklusive der beantragten Änderungen.

Begründung:

Die Änderungen ergeben sich aus der beigefügten Anlage:

  • Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023/2024
  • Ergebnis- und Finanzhaushalt inkl. mittelfristiger Planung
  • Änderungsliste Ergebnishaushalt
  • Änderungsliste Finanzhaushalt
  • Stellenplan zum 1. Nachtragshaushalt 2023/2024

Mein Änderungstext:

Der Rat beschließt die beantragten Mittel der Aids Hilfe Friesland, Wilhelmshaven,Wittmund in beantragter Höhe in den Nachtragshaushalt aufzunehmen.“

Persönliche Bemerkungen

Diesem Änderungsantrag wurde bei 19 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt.
Abgelehnt

Strafanzeige wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht im Zusammenhang mit nichtöffentlichen Ratssitzungen und dem Aufsichtsrat Klinikum Wiilhelmshaven

📅 Erstellt am: 13.10.2023 | 🔄 Aktualisiert: 06.04.2026
🆔 AZ: 514/2023 | 👤 Mandat: Ulf Berner

Kurzbeschreibung

Der Rat beschließt, die Verwaltung mit der Einreichung einer ‚Strafanzeige gegen Unbekannt‘ wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht – Öffentlichmachung von Inhalten aus nichtöffentlichen Ratssitzungen – einzureichen. Über die Einreichung der Strafanzeige ist die Presse zu informieren

Details zum Antrag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, die Verwaltung mit der Einreichung einer ‚Strafanzeige gegen Unbekannt‘ wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht – Öffentlichmachung von Inhalten aus nichtöffentlichen Ratssitzungen – einzureichen.
Über die Einreichung der Strafanzeige ist die Presse zu informieren

 

Begründung:

Immer wieder gelangen Inhalte aus nichtöffentlichen Ratssitzung direkt nach oder noch während den Sitzungen an die Presse. Zuletzt geschehen am 17.12.2022 auf NWZ-online, wo der Journalist Jürgen Westerhoff sogar mit  Originalzitaten vom nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung vom 14.12.2022 berichtete. In diesem Fall ging es um den TOP der sich mit dem Klinikum befasste. Diese Veröffentlichung verursachte direkte und indirekte wirtschaftliche Schäden für das Klinikum. Auch wenn die Strafanzeige nicht zur Ermittlung des Straftäters führt, so ist sie ein wichtiges Signal, dass Rat und Verwaltung nicht tatenlos zusehen.

Persönliche Bemerkungen

Die Ratsmehrheit sah keine Erfolgschance in der Strafanzeige und wollte nicht jedes Ratsmiitglied untger Generalverdacht gestellt wissen.
✅ Erledigt

Unterzeichnung der Charta der Vielfalt

📅 Erstellt am: 13.01.2023 | 🔄 Aktualisiert: 06.04.2026
🆔 AZ: 515/2023 | 👤 Mandat: Ulf Berner

Kurzbeschreibung

Unterzeichnung der Charta der Vielfalt

Details zum Antrag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, als Stadt Wilhelmshaven der „Charta der Vielfalt“ beizutreten, so wie es die WTF bereits als Gesellschaft der Stadt Wilhelmshaven vollzogen hat.

 

Begründung:

Die Charta der Vielfalt ist eine 2006 veröffentlichte Selbstverpflichtung und ein Verein unter der Schirmherrschaft der Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel, der sich für ein vorurteilsfreies Arbeitsumfeld einsetzt. Mit der Unterzeichnung der Charta erklären die Arbeitgeber, dass sie Chancengleichheit herstellen bzw. fördern werden. Zu den Unterzeichnern gehören mittlerweile über 3.000 bekannte Großkonzerne, kleine und mittlere Unternehmen, akademische und soziale Einrichtungen sowie Behörden. Die Umsetzung der \"Charta der Vielfalt\" in der Wilhelmshavener Stadtverwaltung hat demzufolge zum Ziel, ein wertschätzendes Arbeitsumfeld für alle Mitarbeitenden zu
schaffen - unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und sozialer Herkunft. Die Stadt Wilhelmshaven präsentiert sich durch die Förderung von (Welt-)Offenheit und die Wertschätzung von vielfältigen Beschäftigten als attraktiver Arbeitgeber für Fachkräfte und Talente. Die Anerkennung und die Förderung vielfältiger Potenziale schaffen gesellschaftliche und wirtschaftliche Vorteile für unsere Stadt, wenn es darum geht, auf Trends wie demografische Entwicklung, Globalisierung, Wertewandel, sinkende Erwerbstätigenzahl, ein wachsender Anteil erwerbstätiger Frauen, mehr Menschen mit Migrationshintergrund eine erfolgsversprechende Antwort zu geben. Die Stadt Wilhelmshaven hat sich als Arbeitgeber bereits in den vergangenen Jahren intensiv für die Gleichstellung und interkulturelle Öffnung der Verwaltung und Zivilgesellschaft eingesetzt. Mit der Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“ soll dieses Engagement einmal mehr öffentlich gewürdigt und gestärkt werden. Mit dem Beitritt wird die Stadt Wilhelmshaven Teil eines weiter wachsenden Netzwerkes und gegenseitigenAustauschs. Die Stadt Wilhelmshaven kann nach dem Beitritt das offizielle \"Unterzeichnet-Logo\'\' für ihre öffentlichen Auftritte nutzen. Außerdem besteht für die Mitglieder der Charta der Vielfalt e.V. die Möglichkeit, online und offline an dem jährlich stattfindenden Deutschen Diversity-Tag (31.05.) teilzunehmen und so den Vielfaltsgedanken öffentlichkeitswirksam in die Arbeitswelt zu tragen.
Für die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt fällt einmalig eine Verwaltungspauschale von 300 € für die Stadt Wilhelmshaven an.